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Unter einem grafischen Entwurf versteht tx-design GBR ausschließlich die grafische Gestaltung aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit. Der grafische Entwurf wird entweder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche oder in Form einer Layoutskizze auf Papier oder mittels eines 1c- oder 4c-Ausdrucks auf Papier präsentiert. Entwürfe auf elektronischen Datenträgern (wie z. B. Entwürfe für das Internet oder CD-ROM) können von tx-design GBR ausgehändigt werden, dies gilt jedoch nicht für offene Arbeitsdateien. Für tx-design GBR besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typografische und fotografische Gestaltungsfreiheit.
Der tx-design GBR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Arbeiten (Konzepte, grafische Entwürfe, Composings, Texte und programmierte Codes) von tx-design GBR sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne die Zustimmung von tx-design GBR dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die Werke von tx-design GBR dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung des Honorars und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten. Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von tx-design. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der Einwilligung von tx- design. Über den Umfang der Nutzung steht tx-design GBR ein Auskunftsanspruch zu.
Der grafische Entwurf (oder Konzept oder Composing oder Text oder programmierter Code) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus, berechnet tx-design GBR dennoch das Honorar, welches im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Eine unentgeltliche Tätigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Insbesondere die Schaffung von Entwürfen etc. zählt nicht als Akquisitionstätigkeit und ist vergütungspflichtig. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht. Das Honorar ist - wenn nicht anders vereinbart - bei Ablieferung der Auftragsarbeit fällig. Das Honorar ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EUR zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann tx-design GBR entsprechende Abschlagszahlungen verlangen. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit 70,00 EUR netto abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von tx-design GBR Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz (siehe Punkt 2) geschützt sind, wird eine Nutzungspauschale von zusätzlich maximal 25% in Rechnung gestellt. Die Arbeitszeit wird in abrechenbaren Zeiteinheiten erfasst. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 15 Minuten. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in EUR zu entrichten sind.
Kommt es auf Wunsch des Auftraggebers zu Änderungen oder der Schaffung neuer oder weiterer Entwürfe, Composings, Fotos, Texte und programmierten Codes, zu Änderungen von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie anderen Zusatzleistungen, so hat der Auftraggeber diese, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von tx-design hinausgehen und keine notwendige Nebenleistung darstellen, gesondert zu vergüten. Es gelten die Honorarsätze gemäß Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen (z. B. Kosten für Lithofilme eines Belichtungsstudios), die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt tx-design GBR nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung vor. Soweit tx-design GBR auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber tx-design GBR von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Im Gegenzug tritt tx-design GbR sämtliche Ansprüche aus einem solchen Vertragsverhältnis an den Auftraggeber ab. Fremdkosten, die tx-design GBR auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.
Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet tx-design GBR nach fünf Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.
Die Produktion wird von tx-design GBR nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist tx-design GBR ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Übernimmt tx-design GBR die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. In diesem Fall haftet die GbR dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen stellt der Auftraggeber die tx-design GbR von der Haftung frei. tx-design GBR kann Personen oder Drittfirmen (z. B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios) - die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für tx-design GBR deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von tx-design GBR nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. Für formale und inhaltliche Fehler (z. B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten) haftet tx-design GBR nicht. Soweit tx-design GBR auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet tx-design GBR nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an tx-design, stellt er tx-design von der Haftung frei. Die Haftung für grobes Verschulden bleibt unberührt.
tx-design GBR überlassene Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
An Entwürfen von tx-design GBR werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Originale (Druckvorlagen, Reinzeichnungen und Negative) sind nach angemessener Frist unbeschädigt an tx-design GBR zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass sämtliche Arbeiten von der tx-design GbR im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.
Die tx-design GBR ist berechtigt, Quellenangaben und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, WWW und E-Mail) an seinen Arbeiten anzubringen.
Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich bei einem von tx-design GBR nicht zu vertretenden, vorübergehenden oder unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert. In Fällen höherer Gewalt ist tx-design GBR von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen, Störungen von TK-Netzen und Gateways, sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von tx-design GBR liegen und ähnliche Umstände, soweit sie von tx-design GBR nicht zu vertreten sind.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers verwendet tx-design GBR nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Als Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers dient das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies geschieht im ausdrücklichen Interesse und mit Zustimmung des Kunden.
Vereinbarungen in Angeboten von tx-design GBR (z. B. eingeräumte Nutzungsrechte, Zahlungsmodus), die durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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